Erdreich-Preis 2026 & Biodiversität auf landwirtschaftlichen Betrieben vernetzt denken und gemeinsam entwickeln

Ausschreibungen Herbst 2025

04.09.2025
Der Schutz unserer natürlichen Ressourcen gewinnt zunehmend an Bedeutung - sowohl im Umgang mit Boden als auch im Erhalt der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen.

Zwei aktuelle Ausschreibungen zeigen beispielhaft, wie durch Anerkennung und Förderung nachhaltiger Projekte ein Wandel angestoßen wird: der ERDREICH-Preis 2026, sowie die Fördermaßnahme „Biodiversität auf landwirtschaftlichen Betrieben vernetzt denken und gemeinsam entwickeln“ vergeben vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz (BMLUK):

 

1. ERDREICH-Preis 2026 – Bodenschutz im Rampenlicht

Der ERDREICH-Preis 2026 würdigt Projekte, die einen besonders bewussten Umgang mit Boden demonstrieren. Er richtet sich an Gemeinden, Unternehmen, Verbände, Initiativen und Privatpersonen, die sich aktiv für Bodengesundheit und nachhaltige Flächennutzung einsetzen – und dient zugleich als Inspiration für andere Akteur:innen.

Kategorien (jeweils 3 Preisträger:innen):

  1. Bodengesundheit – nachhaltige Verbesserung von Boden & Fruchtbarkeit
  2. Flächensparen – effizienter und sparsamer Umgang mit Fläche
  3. Flächenrecycling – Revitalisierung von Brachflächen
  4. Partizipation & Bewusstseinsbildung – Einbindung der Öffentlichkeit
  5. Kommunale Vorreiter – Gemeinden/Städte als Vorbilder

Frist: Einreichung bis 15. Oktober 2025

 

2. Fördermaßnahme 77-02 BML: „Biodiversität auf landwirtschaftlichen Betrieben vernetzt denken und gemeinsam entwickel“n

Die Fördermaßnahme „Biodiversität auf landwirtschaftlichen Betrieben vernetzt denken und gemeinsam entwickeln“, Teil der LE-Projektförderungen im Rahmen des GAP-Strategieplans, richtet sich an kooperative Projekte im Natur- und Umweltschutz. Sie fördert insbesondere die Vernetzung unterschiedlicher Akteur:innen – von Landwirtschaft bis Naturschutz – mit dem Ziel, biodiversitätsrelevante Landschaften aktiv zu schützen, wiederherzustellen und weiterzuentwickeln.

Ziele laut Richtlinie:

  • Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung naturschutzfachlich wertvoller Flächen (Leitlinien inklusive EU-Vorgaben wie FFH-, Vogelschutz-Richtlinien sowie nationale Strategien)
  • Stärkung der Biodiversität, Ökosystemleistungen und naturraumbasiertes Management
  • Förderung klima- und biodiversitätsrelevanter Maßnahmen
  • Einsatz von Digitalisierung und Innovation im Naturschutz dfp.ama.at+1

Frist: Einreichung bis 13. Oktober 2025

 

 

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